Die Charta muss rechtsverbindlich werden (Dringlichkeitserklärung zur Charta der Grundrechte)
Die Charta der Grundrechte wurde im Jahr 2000 vom Europäischen Rat in Nizza angenommen. Der EGB hat in Nizza eine Großveranstaltung mit 60.000 Teilnehmern organisiert, um die Aufnahme der Charta in den Vertrag von Nizza und damit die Rechtverbindlichkeit auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zu fordern. Dies war jedoch nicht von Erfolg gekrönt. 2001, nachdem in Brüssel 100.000 Menschen auf die Straße gegangen sind, wurde dem EGB die Teilnahme am Konvent zur Reform der Europäischen Verträge zugestanden. Dieser durch starke Bürgerbeteiligung geprägte Konvent, hat die uneingeschränkte Aufnahme der Charta in die Europäischen Verträge empfohlen.
In ihrer derzeitigen Form ist sie progressivste Charta, die je von einer Gewerkschaftsbewegung durchgesetzt werden konnte. Wirtschaftliche und soziale Rechte werden allgemein mit Menschenrechten auf eine Stufe gestellt. Das Recht auf Unterrichtung und Anhörung sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen und -maßnahmen, einschließlich Streik, werden garantiert. Auch der Schutz vor ungerechtfertigten Entlassungen, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und der Grundsatz gerechter Arbeitsbedingungen werden festgeschrieben. Sie achtet auch den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.
Maßnahmen
Der EGB ist der Auffassung, dass die Charta für die Zukunft Europas von grundlegender Bedeutung ist. Ziel der Charta war es, Europa den Bürgern näher zu bringen. Wenn sie fallen gelassen oder abgeschwächt wird, wäre dies ein schwerer Schlag für das soziale Europa im Allgemeinen. Sie bildet die Grundlage einer ehrgeizigen Sozialpolitik, die der Bedeutung einer integrativen Gesellschaft zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen Rechnung trägt.
Die europäischen Regierungen, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament müssen sich darüber im Klaren sein, dass der EGB einem neuen Vertrag, welcher der Charta nicht eindeutige Rechtsverbindlichkeit zusichert, die Unterstützung verweigern wird. Wir werden gegen Pläne, die einen Vertrag ohne oder mit abgeschwächter Grundrechtecharta vorsehen, auch mit Maßnahmen im Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten vorgehen. In der Zwischenzeit werden wir unsere Kräfte mobilisieren, um den von 21. bis 22. Juni am Brüsseler Gipfel teilnehmenden Staats- und Regierungschefs unseren Standpunkt zu Gehör zu bringen. Außerdem werden wir die Mitgliedsorganisationen aller Länder auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die am EU-Gipfel teilnehmenden Staats- und Regierungschefs die richtige Entscheidung treffen. Wenn das soziale Europa in Gefahr ist, so steht es auch um Europa im Ganzen schlecht.
Eine Delegation gewerkschaftlicher Führungskräfte wird mit den Vorsitzenden der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der belgischen Regierung zusammentreffen, wobei eine Gewerkschaftsdemonstration ihren Forderungen Nachdruck verleihen wird. Wir werden die Mitgliedsorganisationen bitten, Delegationen zu dieser Demonstration zu schicken. Die Gewerkschaften gehen in die Offensive, um die Charta der Grundrechte zu verteidigen.

